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Wann liegt ein Notfall vor ?


Ein dringender Notfall liegt vor, wenn ohne sofortige medizinische Behandlung schwerwiegende bleibende Schäden oder der Tod des Tieres zu befürchten sind.

Notfälle sind zum Beispiel : Vergiftungen, schwere Verletzungen, akute plötzliche Erkrankungen


Welcher Tierarzt ist zuständig ?


Werktags können Sie sich zu den üblichen Öffnungszeiten an die Tierarztpraxis wenden.

Nur außerhalb der regulären Öffnungszeiten kontaktieren Sie bitte den Notfalldienst !

wochentags ab 18.00Uhr

Wochenende Freitag ab 18.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr

Sonn-und Feiertage ganztägig 

Ab 19.10.2020 zentraler Tierärztlicher Notruf :

0361 644 788 08

Informationen zu diensthabenden Notfalltierärzten finden Sie auf der Webseite der Landestierärztekammer Thüringen

Infos erhalten Sie auch über Anrufbeantworter oder Webseiten der Tierarztpraxen, evtl. Rufumleitungen

Der Notfall ist immer telefonisch anzukündigen !

Der tierärztliche Notfalldienst im Raum Gera wurde ab Januar 2020 bis Greiz erweitert.

Durch telefonische Absprache wird entschieden , ob ein Notfall vorliegt.

Sollten Sie niemanden sofort erreichen , versuchen Sie es später erneut. Der Tierarzt ist möglicherweise in einer Behandlung oder operiert einen Notfall !


Achtung ! Im Notdienst werden deutlich höhere Gebühren berechnet !

Die Notfalldienstzeiten liegen außerhalb regulärer Sprechzeiten, dies spiegelt sich in deutlich höheren Gebühren wieder.

Es wird mindestens der 2,5 fache Gebührensatz der Gebührenordnung für Tierärzte berechnet .

Ab Januar 2020 wird eine Notfallgebühr in Höhe von 50,-€ zusätzlich zur tierärztlichen Behandlung erhoben.


Die Bezahlung erfolgt unmittelbar nach der Behandlung in bar oder per ec-Karte , Zahlung auf Rechnung ist nicht möglich !

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